Meldung von Wildschäden

Trotz sorgfältiger Bejagung kann es zu Schäden durch Wild (z. B. durch Schwarzwild auf Grünland oder an landwirtschaftlichen Kulturen) kommen. Um Ihre Ansprüche auf Wildschadensersatz geltend zu machen, sind gesetzliche Fristen zwingend einzuhalten.

Was ist im Schadensfall zu tun? Die Anmeldung eines ersatzpflichtigen Wildschadens an land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen muss innerhalb von einer Woche nach Kenntnisnahme beim Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth erfolgen. 

Versäumen Sie diese Frist, erlischt in der Regel der Anspruch auf Ersatz!

Ablauf der Meldung:

  1. Ordnungsamt kontaktieren: Der Schaden ist offiziell und unverzüglich bei der Gemeinde Ruppichteroth (örtliche Ordnungsbehörde) anzumelden. Nutzen Sie hierfür bevorzugt das Formular der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth.
  2. Information an den Pächter: Wir empfehlen dringend, parallel auch den zuständigen Jagdpächter Ihres Reviers vorab zu informieren. Oftmals lässt sich durch eine direkte Kommunikation eine schnelle und gütliche Einigung (z.B. Schadensbeseitigung in Eigenleistung durch den Jäger) erzielen.