Über die Jagdgenossenschaften 1-8 Ruppichteroth
Die Jagdgenossenschaften 1 bis 8 Ruppichteroth sind gemäß § 7 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gebildet werden sie von den Eigentümern der bejagbaren Grundstücke in den jeweiligen gemeinschaftlichen Jagdbezirken der Gemeinde Ruppichteroth.
Als Eigentümer von Flächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (unter 75 Hektar), sind Sie kraft Gesetzes Mitglied der jeweiligen Jagdgenossenschaft (Jagdgenosse). Das Gemeindegebiet ist in 8 Jagdreviere aufgeteilt, für die wir als Genossenschaft die Jagdrechte verwalten.
Unser gemeinsamer Vorstand
Um die Verwaltung für unsere Mitglieder so effizient und übersichtlich wie möglich zu gestalten, werden die acht einzelnen Jagdgenossenschaften in Ruppichteroth durch einen gemeinsamen Vorstand vertreten. Dies bündelt Kompetenzen, vereinfacht die Kommunikation und bietet Ihnen eine zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegen die Jagdgenossenschaften der Aufsicht des Staates. Aufsichtsbehörde für uns ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Jagdbehörde.